Wenn das Leben allein zu schwer ist
Es gibt Menschen, die durch eine psychische Erkrankung, geistige, seelische oder körperliche Behinderung oder altersbedingt ihre Angelegenheiten nicht mehr in vollem Umfang selbst regeln können. In diesem Fall kann eine rechtliche Betreuung dabei helfen, das Leben wieder in geordnete Bahnen zu lenken.
Im Rahmen der Betreuung erfährt der Betroffene u. a. Unterstützung in folgenden Aufgabenkreisen
- Gesundheitssorge
- Wohnungsangelegenheiten
- Vermögenssorge
- Vertretung gegenüber Behörden
Das ab 1. Januar 2023 geltende reformierte Betreuungsrecht sichert dabei die größtmögliche Selbstbestimmung der Betroffenen und stellt die Wünsche in den Mittelpunkt aller Entscheidungen, die eine Betreuerin bzw. ein Betreuer im Rahmen des festgelegten Aufgabenkreises trifft und umsetzt.
Rechtliche Betreuungen sollen in erster Linie ehrenamtlich geführt werden. Die meisten ehrenamtlichen Betreuerinnen bzw. ehrenamtlichen Betreuer stammen aus der Familie oder dem näheren Umfeld der betreuten Person. Es können aber auch Personen eine Betreuung übernehmen, die zuvor keine persönliche Beziehung zu der betroffenen Person hatten.
Ist die Übernahme einer Betreuung durch eine ehrenamtliche Betreuerin oder ehrenamtlichen Betreuer nicht möglich, wird ein Vereinsbetreuer oder ein selbstständiger Berufsbetreuer bestellt.